Autoversicherung und Schadensfreiheitsklasse
Welche Schadensfreiheitsklasse bekomme ich bei meiner Autoversicherung? Fahre jetzt schon 3 Monate mit dem Wagen meines Vaters. Jetzt möchte ich mir aber ein eigenes Auto kaufen. Mein Vater hat sich bei der Versicherung erkundigt. Wenn ich das Fahrzeug auf meinen Namen anmelde, werde ich bei der Versicherung mit 240 % eingestuft. Selbst wenn man ein kleines Auto kauft, ist die Prämie dafür ganz schön happig. Ich habe aber auch die Möglichkeit, das Auto als Zweitwagen auf meinen Vater anzumelden, dann wird man mit 120 % eingestuft. Unser Versicherungsvertreter sagte uns aber, wenn es zwischen den Fahrzeugen von Vater und Sohn zu einem Unfall kommt, wird der Schaden nicht reguliert. Hier spielt es auch keine Rolle, wer zum Zeitpunkt des Unfalls das Fahrzeug fuhr. Die Fahrzeuge könnten auch bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert sein, auch dann wird der Schaden nicht übernommen.
Hier würde als einzige Überbrückung eine Vollkaskoversicherung nutzen, diese würde dann mit 115 % eingestuft. Wer jetzt nicht versteht, wie es zu den riesigen Prozentsätzen kommt, sollte wissen, dass der Basissatz mit 100 % berechnet wird. Dieser Basissatz entspricht einem Jahr unfallfreies Fahren.
Wer zum Beispiel 25 Jahre und länger unfallfrei fährt, braucht nur noch 25-30 % von diesem Basissatz bezahlen. Bei zwei Jahren sind es 85 %, bei drei Jahren 75 % und bei vier Jahren sind es noch 65 % vom Basissatz. Ab hier wird für jedes Jahr nur noch 5 % der Satz gesenkt. Die Haftpflichtversicherung muss ich auf jeden Fall abschließen, ist vom Gesetzgeber so verlangt. Die Teilkasko-, Vollkasko-, Insassenunfall-, Rechtsschutzversicherung und der Autoschutzbrief sind freiwillig.
Webtipps
- Fahrzeugmarkt für Neuwagen und Gebrauchtwagen
- Rechtsschutzversicherung gesucht?
Schadensfall bei der Autoversicherung und Schadensfreiheitsklasse
Eine Freundin hatte vor kurzen einen Verkehrsunfall, nicht wie jetzt mancher meint mit den neun Monaten, sondern mit dem Auto. Und ich muss sagen, dass sie richtig gehandelt hat. Da sich bei dem Unfall eine Person leicht verletzt hatte, wurde sofort die Polizei gerufen. Bei einem Personenschaden ist es sehr wichtig so zu reagieren, wie meine Freundin das getan hat. Außerdem ist unverzüglich die Autoversicherung zu informieren und eine Schadensanzeige einzureichen. Nur bei Bagatellschäden kann man die Versicherungsdaten, Autokennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummer austauschen. Da sich schon im Vorfeld zeigte, das es zu großen Schwierigkeiten und Unstimmigkeit kommt, haben wir sofort unsere Verkehrsrechtschutzversicherung informiert sowie auch die gegnerische Versicherung davon in Kenntnis gesetzt.
Ein Freund von mir hat aus lauter Angst mal bei einem Verkehrsunfall eine Schuldanerkennung abgegeben und ist damit böse auf das Gesicht gefallen.
Also einst kann ich euch sagen, niemals eine Schuldanerkennung unterschreiben oder in Vorleistung für Entschädigungen oder Reparaturen treten, dafür ist die Versicherung zuständig. Die Versicherungsgesellschaft überprüft den Sachverhalt und übernimmt den entstandenen Schaden. Allerdings kommt es bei der Haftpflichtversicherung dann auch zu einer Rückstufung. Bei Beanspruchung der Vollkaskoversicherung ebenfalls. Im nächsten Versicherungsjahr wird dann die Prämie erhöht. Allerdings kann man innerhalb von 6 Monaten den Schaden aus eigener Tasche der Gesellschaft zurückzahlen, um eine Rückstufung zu verhindern. Die Versicherungsgesellschaften rechnen das bei Bedarf aus, ob sich das auch lohnt. Auch bei der Vollkasko kann man so vorgehen. In der Versicherungssprache nennt man das „Schaden-Rückkauf“. Bei meiner Freundin war die Schadenssumme zu hoch um sie selbst zu bezahlen. Die Verletzung der Person war nicht sehr groß, Blech kann man schneller reparieren.
Autoversicherung vergleichen nimmt viel Zeit in Anspruch
Ich glaube, wer damit noch nie etwas am Hut hatte, steht bei der Wahl einer Autoversicherung auf dem Schlauch. Ich hätte auch bald das Handtuch geworfen. Das man eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abschließen muss dürfte sich herum gesprochen haben. Und hier fängt es schon an. So eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden und Ansprüche von Dritten. Also der eigene Schaden ist hier grundsätzlich nicht abgedeckt. Personen wie Versicherungsnehmer, Halter des Fahrzeuges, Eigentümer und Fahrer sind im Rahmen der KFZ-Versicherung versichert. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind hier geregelt. Personenschäden sind in der Regel bis 2,5 Millionen Euro pro Person abgedeckt, bei drei oder mehr liegt die Summe bei maximal 7,5 Millionen Euro. Pauschalsummen von 50-100 Millionen Euro können auch gewählt werden. Jetzt stellt sich die Frage, wer bezahlt meinen Schaden? Hier habe ich gleich mehre Möglichkeiten gefunden. Für Insassen kann man eine Insassenunfallversicherung abschließen. Zum Beispiel für Diebstahl, Brand, Glas, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Haarwildschäden und Marderschäden (Kabelschäden) gibt es eine Teilkaskoversicherung, die man mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen kann. Für die Prämienberechnung sind außerdem Typklasse und Risikogruppe (Diebstahlhäufigkeit und Reparaturanfälligkeit) wichtig. Eine Schadensfreiheitsklasse gibt es hier nicht, diese ist bei der Haftpflichtversicherung maßgebend, wobei auch Typ des Fahrzeugs und Zulassungsregion eine Rolle spielen. Darüber hinaus kann man mit Selbstbeteiligung eine Vollkaskoversicherung mit Schadensfreiheitsklasse für das eigene Fahrzeug abschließen. Jetzt einige Punkte in Telegrammstil. Alle Punkte werden verschieden von Versicherungen angeboten: Fahrer über 25 Jahre bekommen einen Tarifrabatt, auch Alleinfahrer und Wenigfahrer bekommen Rabatte, bestimmte Berufsgruppen (Akademiker/Beamte) haben einen Sondertarif, Nachrüstung (z. Beispiel Erdgas) Ökotarif, auch Vielfahrertarife werden angeboten, wer eine Garage hat, wird begünstigt oder der kaum bekannte Osteuroparabatt und vieles mehr. Ein wahrer Tarifdschungel. Hier hilft nur, genauen Autoversicherungsvergleich durchzuführen.
Termin zur Kündigung verpasst
So einfach einen bestehenden Vertrag bei der Autoversicherung kündigen, kann ganz schön schief gehen. Das hängt wohl auch damit zusammen, dass der Staat eine KFZ-Versicherung zwingend vorschreibt. Manchmal hängt es an einem Tag. Ich schreibe mal, worauf man alles achten sollte. Es gibt wohl verschiedene Arten von Möglichkeiten einen Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen, um eventuell bei einem günstigeren Anbieter einen Vertrag abzuschließen. Man nennt das in der Rechtsprechung ordentliches Kündigungsrecht. Hier wird der Vertrag schriftlich zum Ende des Versicherungsjahres einen Monat vor Ablauf der Autoversicherung bei der Gesellschaft gekündigt. In der Regel ist der Ablauf des Vertrages am 31.12., der genaue Termin steht aber in der Police. Ist man zu spät und sei es nur ein Tag läuft der Vertrag ein weiteres Jahr weiter. Erhöht der Versicherer seine Prämie oder verändert einzelne Vertragsbedingungen oder Einstufungen gilt das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht. Auch hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Um hier keinen Fehler zu machen, sollte man sich im Vorfeld gut erkundigen.
Kauft man ein neues oder gebrauchtes Auto, kann man sofort ohne Frist den Vertrag aufheben und einen anderen Versicherer wählen. Was viele nicht wissen, ist eine andere Möglichkeit zum ordentlichen Kündigungsrecht und Versicherungswechsel bei einem Schadensfall. Nach Abschluss der Bearbeitung kann innerhalb von einem Monat der Vertrag zugunsten eines anderen Anbieters aufgehoben und gekündigt werden.
Hast du alle Möglichkeiten einer Kündigung verpasst, kann man Folgendes versuchen. Als kleines Trostpflaster wäre zum Beispiel den Vertrag auf jährliche Zahlungsweise umstellen, bringt unter Umständen bis zu 5 %. Auch eine Garagenbenutzung bringt Einsparmöglichkeiten und für Wenigfahrer gibt es einen Sondertarif. Alleinbenutzer des Autos werden auch begünstigt.
Neuigkeiten zur Autoversicherung für die Zulassung
Ich habe vor mir ein gebrauchtes Auto zu kaufen. Ich war schon bei vielen Händlern, konnte mich bisher aber noch nicht entscheiden. Wenn ich ein Auto von einer Privatperson kaufe, muss ich es auch selbst zulassen. Dazu habe ich meinen Versicherungsmann kommen lassen, um zu erfahren, was ich alles machen muss. Wenn man heute ein Auto zulassen will, darf man zum Beispiel keine Steuerschulden haben und muss die KFZ-Steuer vom Konto abbuchen lassen. Dann gibt es eine neue Zulassungsbescheinigung für gebrauchte oder Neufahrzeuge.
Bei der Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs muss man nicht nur die Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) haben sondern auch die erwähnte Zulassungsbescheinigung mit der Kennzeichnung I oder Fahrzeugschein und KFZ-Brief des Vorbesitzers sowie einen gültigen Personalausweis. Wichtig sind auch die letzte Bescheinung der TÜV-Untersuchung und die Abgassonderuntersuchung-Bescheinigung (ASU). Die beiden Kennzeichenschilder sind ebenfalls nötig bei der Zulassung. Dieses gilt auch bei schon abgemeldeten Fahrzeugen. Für einen neuen Wagen habe ich leider kein Geld, obwohl die Abwrackprämie schon verlockend ist. Und der ganze Papierkram und die Zulassung würden dann von dem Autohaus mittels Vollmacht übernommen.
Ich kann froh sein, dass mir mein Versicherungsvertreter mit der Auskunft sofort geholfen hat. Für viele ist hier bestimmt ein Tipp dabei, was man noch nicht wusste und ich kann hier ein wenig helfen. Außer das man eine gute Versicherung hat, ist natürlich auch die Prämie wichtig, die doch ganz schön variiert und es lohnt sich, zu vergleichen. Auch bei einem Versicherungswechsel sollte man sich eingehend informieren, nicht immer ist der günstige Beitrag auch der Billigste. Viel Spaß bei der Anmeldung.
Ärger mit der Autoversicherung
Tja, oft wird sie beschimpft, aber dennoch benötigt; die Autoversicherung. Und im Schadensfalle ist man doch meistens sehr froh um sie. Allerdings musste ich schon leidvoll feststellen, dass nicht immer alles so glatt verläuft, wie es eigentlich der Fall sein sollte. Bei einem unverschuldeten Unfall; was polizeilich abgesegnet war, wollte man mir lediglich einen geringen Betrag auszahlen. Dieser hätte noch nicht einmal die Werkstatt – Kosten gedenkt, und mein Tagegeld wäre ebenfalls dahin gewesen. Doch zum Glück muss nicht alles geschluckt werden, was die Autoversicherung einem so schreibt. Als mein erster Ärger verraucht war, schickte ich ihnen einen sehr detaillierten Brief zurück; der allerdings ziemlich „gepfeffert“ gewesen ist. Außerdem erlaubte ich mir den dezenten Hinweis darauf, das ich ebenfalls eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitze; bei derselben Versicherungsgesellschaft. Somit würde also die eine Abteilung gegen die andere Klagen; in einer Sache die völlig klar war, und – wie gesagt – sogar polizeilich bestätigt. Nach diesem Schreiben bekam ich mein komplettes Geld ausbezahlt. Man darf nicht immer alles einfach hin nehmen; besonders dann nicht, wenn die Sachlage so deutlich ist, wie sie es in meinem Falle war. Doch gerechter weise sei hinzugefügt, dass Versicherungen nicht immer nicht bezahlen wollen. Oftmals wird ebenfalls anstandslos der Schaden beglichen; eine Tatsache, die meistens irgendwie in Vergessenheit gerät. Und ob wir nun wollen oder nicht; wir benötigen sie nun einmal. Doch wenn man im Recht ist, ist man im Recht, und dafür lohnt es sich dann, meiner Meinung nach, auch zu kämpfen. Mit dieser Überlegung stehe ich auch gewiss nicht allein da.
Die Autoversicherungsverhältnisse
Möchte man der stolze Besitzer eines Fahrzeuges sein, so gehören natürlich auch Verpflichtungen dazu. Wie eben fast überall im Leben. Das habe mittlerweile sogar ich gelernt. Von der Zulassung, über die Autosteuer, bis hin zu der regelmäßigen Wartung des Wagens, etc. Bei all` diesen Dingen steht die Autoversicherung natürlich nicht an letzter Stelle; denn ohne sie darf kein Fahrzeug auf die Straße. Doch es gibt einige Glückliche - zu denen ich allerdings nicht gehöre - die die Versicherung bezahlt bekommen. Oftmals von den Eltern, irgendeinem Verwandten, oder sonst einem lieben, netten Menschen. Dabei entstehen dann manchmal sehr interessante Autoversicherungsverhältnisse. So kann es, beispielsweise, vorkommen, dass dem Autofahrer das Fahrzeug selbst gehört, er auch in dem Fahrzeugbrief steht, aber eben jemand anderes die dazu gehörige Versicherung bezahlt. Oder aber, man steht selbst nicht in dem Brief, auch nicht in der Versicherung, darf den Wagen aber fahren. Hierbei existieren einige Möglichkeiten; sogar in der Hinsicht, dass man von der Schadensfreiheitsklasse des edlen Spenders profitieren kann. Es lohnt sich also, sich einmal um zu hören, ob es nicht irgend jemanden gibt, der hierfür in Frage kommen würde. Geld zu sparen ist schließlich niemals schlecht. Doch ich stelle mir jetzt unwillkürlich die Frage, was ich eigentlich falsch mache? Mir bezahlt leider niemand die Autoversicherung. Was machen Andere besser als ich? Vielleicht liegt des Rätsels Lösung ja auch darin, dass ich nicht so gut im Überreden bin? Allerdings, so muss ich mir eingestehen, zahle ich meine Rechnungen doch lieber selbst. Wer weiß, was ansonsten für zwischen menschliche Komplikationen bei mir auftreten würden.
Die Angabe falscher Daten
Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, wird dennoch – selbst in der Autoversicherung – immer wieder versucht; die absichtliche Angabe von falschen Daten. Was mich persönlich sehr verwundert; schließlich handelt man sich aus solch einer Tat nur Nachteile ein. Sicher, ab und zu passiert jedem ein Fehler, aber das sind Missgeschicke, die mir genauso passieren wie jedem anderen ebenfalls. Oder es wird etwas gesagt, von dessen Richtigkeit man absolut überzeugt ist; und dennoch stellt es sich im nach hinein als falsch heraus. Doch so etwas kann schnell wieder richtig gestellt werden, und es wird einem normalerweise auch nicht verübelt. Allerdings ist die absichtliche Angabe von falschen Daten nirgends ein Kavaliersdelikt; da stellt die Autoversicherung keine Ausnahme dar. Außerdem kann dieses Erschleichen von Vorteilen unter falschen Gesichtspunkten sehr schlimme Auswirkungen haben. Nicht nur, dass man seinen kompletten Versicherungsschutz verlieren kann, nein, es ist sogar möglich dass es, u. U., noch weitere Folgen nach sich zieht. Und der vermeintliche Vorteil, so bin ich der Meinung, ist im Angesicht dieser Tatsachen wirklich viel zu gering, um sich darauf ein zu lassen. Außerdem denke ich sogar, dass selbst wenn der Vorteil von größerer Natur wäre, man sich einfach nicht auf solche Machenschaften einlassen sollte. So etwas bringt nie etwas. Wie heißt es doch so schön in dem altbekannten Sprichwort: „Ehrlich währt am längsten.“ Und das stimmt auch. Deshalb; auf keinen Fall absichtlich lügen; dass hat noch niemandem wirklich geholfen. Sondern, im Gegenteil, macht es in den meisten Fällen alles nur noch schlimmer. Was, gerade auch bei einer Autoversicherung, sehr negative Folgen nach sich ziehen kann.
Die Schadenfreiheitsklasse
Wohl kaum einem Autofahrer ist die Bezeichnung „Schadenfreiheitsklasse“ fremd. Ich für meinen Teil freue mich immer sehr, wenn auf meinem neuesten Versicherungsbescheid ersichtlich wird, dass ich in eine neue, niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft worden bin. Doch mit dieser Freude bin ich bestimmt nicht alleine; jedem Autofahrer ergeht es sicherlich ähnlich. Allerdings kommt häufig die Frage auf, was denn im Schadensfall mit der Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse geschieht. Nun, passiert ein Unfall, dann ist zunächst natürlich einmal ausschlaggebend, wer Schuld hat. Und zwar nicht nur in dem Bezug auf die Werkstatt – Rechnung beider Unfall beteiligten, sondern ebenfalls in Hinsicht auf die Schadenfreiheitsklasse. Ist nämlich der Unfallgegner Schuld – was die Polizei feststellen kann – wird man nicht wieder hoch gestuft. Sondern behält die Schadenfreiheitsklasse bei, die auch vor dem Unfall in der Police gestanden hat. Schlechter sieht es allerdings aus, wenn nicht der Andere, sondern man selbst die Schuld trägt. In diesem Falle wird die Schadenfreiheitsklasse wieder höher eingestuft. Was natürlich sehr schade ist, denn somit ist ein Teil der oftmals langen, schaden freien Jahre ( in Bezug auf die Einstufung ) dahin. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass so etwas passieren kann. Denn schließlich sind wir alle nur Menschen; und damit ist keiner von uns Fehlerfrei. Das ist sicher lediglich ein schwacher Trost, aber vielleicht doch besser als gar keiner. Zudem; man steht ja nicht alleine da. Andere Unfall beteiligte sind genauso betroffen wie man selbst, und müssen ihre Einstufung ebenso einbüßen. Was dann schlussendlich doch irgendwie wieder gerecht erscheint.