Rabattretter und Schaden-Rückkauf - Autoversicherung
Schon bei einem Kauf eines gebrauchten oder neuen Automobils legt man den Grundstein für eine günstige Autoversicherung. Jedes Modell wird nach einer Typklasse, die bei 10 anfängt und bei der Typklasse 25 endet, zur Einstufung der Haftpflichtversicherung als Berechnungsgrundlage genommen. Bei richtiger Wahl hat man schon im Vorfeld viel Geld gespart. Diese Typklassen werden zwar jedes Jahr neu berechnet, eine Änderung findet eher selten statt.
Die Schadenfreiheitsklassen auch SF genannt, sind bei jedem Versicherer gleich. Der daraus resultierende prozentuale Schadensfreiheitsrabatt (%) ist unterschiedlich und wird von den Gesellschaften selbst festgelegt. Die SF-Klasse wird zur Berechnung der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung herangezogen. Im Ausland sind oft die Gesetze anders gestaltet als bei uns, darum ist es empfehlenswert Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung mit 50-100 Mio. Euro pauschal begrenzt auf 8 Mio. Euro für Personenschäden, je Person zu wählen.
Sparen kann man bei den individuellen Rabatten. Zum Beispiel bestimmte Berufsgruppen (Beamte), Wenigfahrer, Besitzer einer Garage, Familien und Frauen bekommen Ermäßigungen, sind aber von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. Das ist aber noch keine Garantie für eine günstige Versicherung, erst bei Durchsicht der Versicherungsbedingungen kann man entscheiden, ob alle Anforderungen und Bedingungen zu hundert Prozent bei den einzelnen Rabatten erfüllt werden. So kann man viel Geld sparen und ist bestens versichert.
Bei einem Schadensfall wird meistens eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF) vorgenommen, man zahlt also wesentlich mehr als vorher. Hier kann unter Umständen bei der Schadensfreiklasse ein sogenannter „Rabattretter“ eine Rückstufung verhindern. Dieses lohnt sich erst bei höheren SF-Klassen. Ansonsten kann man mit einem „Schaden-Rückkauf“ eine Höherstufung verhindern.
Autoversicherung und Schadensfreiheitsklasse
Welche Schadensfreiheitsklasse bekomme ich bei meiner Autoversicherung? Fahre jetzt schon 3 Monate mit dem Wagen meines Vaters. Jetzt möchte ich mir aber ein eigenes Auto kaufen. Mein Vater hat sich bei der Versicherung erkundigt. Wenn ich das Fahrzeug auf meinen Namen anmelde, werde ich bei der Versicherung mit 240 % eingestuft. Selbst wenn man ein kleines Auto kauft, ist die Prämie dafür ganz schön happig. Ich habe aber auch die Möglichkeit, das Auto als Zweitwagen auf meinen Vater anzumelden, dann wird man mit 120 % eingestuft. Unser Versicherungsvertreter sagte uns aber, wenn es zwischen den Fahrzeugen von Vater und Sohn zu einem Unfall kommt, wird der Schaden nicht reguliert. Hier spielt es auch keine Rolle, wer zum Zeitpunkt des Unfalls das Fahrzeug fuhr. Die Fahrzeuge könnten auch bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert sein, auch dann wird der Schaden nicht übernommen.
Hier würde als einzige Überbrückung eine Vollkaskoversicherung nutzen, diese würde dann mit 115 % eingestuft. Wer jetzt nicht versteht, wie es zu den riesigen Prozentsätzen kommt, sollte wissen, dass der Basissatz mit 100 % berechnet wird. Dieser Basissatz entspricht einem Jahr unfallfreies Fahren.
Wer zum Beispiel 25 Jahre und länger unfallfrei fährt, braucht nur noch 25-30 % von diesem Basissatz bezahlen. Bei zwei Jahren sind es 85 %, bei drei Jahren 75 % und bei vier Jahren sind es noch 65 % vom Basissatz. Ab hier wird für jedes Jahr nur noch 5 % der Satz gesenkt. Die Haftpflichtversicherung muss ich auf jeden Fall abschließen, ist vom Gesetzgeber so verlangt. Die Teilkasko-, Vollkasko-, Insassenunfall-, Rechtsschutzversicherung und der Autoschutzbrief sind freiwillig.
Webtipps
- Fahrzeugmarkt für Neuwagen und Gebrauchtwagen
- Rechtsschutzversicherung gesucht?
Schadensfall bei der Autoversicherung und Schadensfreiheitsklasse
Eine Freundin hatte vor kurzen einen Verkehrsunfall, nicht wie jetzt mancher meint mit den neun Monaten, sondern mit dem Auto. Und ich muss sagen, dass sie richtig gehandelt hat. Da sich bei dem Unfall eine Person leicht verletzt hatte, wurde sofort die Polizei gerufen. Bei einem Personenschaden ist es sehr wichtig so zu reagieren, wie meine Freundin das getan hat. Außerdem ist unverzüglich die Autoversicherung zu informieren und eine Schadensanzeige einzureichen. Nur bei Bagatellschäden kann man die Versicherungsdaten, Autokennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummer austauschen. Da sich schon im Vorfeld zeigte, das es zu großen Schwierigkeiten und Unstimmigkeit kommt, haben wir sofort unsere Verkehrsrechtschutzversicherung informiert sowie auch die gegnerische Versicherung davon in Kenntnis gesetzt.
Ein Freund von mir hat aus lauter Angst mal bei einem Verkehrsunfall eine Schuldanerkennung abgegeben und ist damit böse auf das Gesicht gefallen.
Also einst kann ich euch sagen, niemals eine Schuldanerkennung unterschreiben oder in Vorleistung für Entschädigungen oder Reparaturen treten, dafür ist die Versicherung zuständig. Die Versicherungsgesellschaft überprüft den Sachverhalt und übernimmt den entstandenen Schaden. Allerdings kommt es bei der Haftpflichtversicherung dann auch zu einer Rückstufung. Bei Beanspruchung der Vollkaskoversicherung ebenfalls. Im nächsten Versicherungsjahr wird dann die Prämie erhöht. Allerdings kann man innerhalb von 6 Monaten den Schaden aus eigener Tasche der Gesellschaft zurückzahlen, um eine Rückstufung zu verhindern. Die Versicherungsgesellschaften rechnen das bei Bedarf aus, ob sich das auch lohnt. Auch bei der Vollkasko kann man so vorgehen. In der Versicherungssprache nennt man das „Schaden-Rückkauf“. Bei meiner Freundin war die Schadenssumme zu hoch um sie selbst zu bezahlen. Die Verletzung der Person war nicht sehr groß, Blech kann man schneller reparieren.
Autoversicherung vergleichen nimmt viel Zeit in Anspruch
Ich glaube, wer damit noch nie etwas am Hut hatte, steht bei der Wahl einer Autoversicherung auf dem Schlauch. Ich hätte auch bald das Handtuch geworfen. Das man eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abschließen muss dürfte sich herum gesprochen haben. Und hier fängt es schon an. So eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden und Ansprüche von Dritten. Also der eigene Schaden ist hier grundsätzlich nicht abgedeckt. Personen wie Versicherungsnehmer, Halter des Fahrzeuges, Eigentümer und Fahrer sind im Rahmen der KFZ-Versicherung versichert. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind hier geregelt. Personenschäden sind in der Regel bis 2,5 Millionen Euro pro Person abgedeckt, bei drei oder mehr liegt die Summe bei maximal 7,5 Millionen Euro. Pauschalsummen von 50-100 Millionen Euro können auch gewählt werden. Jetzt stellt sich die Frage, wer bezahlt meinen Schaden? Hier habe ich gleich mehre Möglichkeiten gefunden. Für Insassen kann man eine Insassenunfallversicherung abschließen. Zum Beispiel für Diebstahl, Brand, Glas, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Haarwildschäden und Marderschäden (Kabelschäden) gibt es eine Teilkaskoversicherung, die man mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen kann. Für die Prämienberechnung sind außerdem Typklasse und Risikogruppe (Diebstahlhäufigkeit und Reparaturanfälligkeit) wichtig. Eine Schadensfreiheitsklasse gibt es hier nicht, diese ist bei der Haftpflichtversicherung maßgebend, wobei auch Typ des Fahrzeugs und Zulassungsregion eine Rolle spielen. Darüber hinaus kann man mit Selbstbeteiligung eine Vollkaskoversicherung mit Schadensfreiheitsklasse für das eigene Fahrzeug abschließen. Jetzt einige Punkte in Telegrammstil. Alle Punkte werden verschieden von Versicherungen angeboten: Fahrer über 25 Jahre bekommen einen Tarifrabatt, auch Alleinfahrer und Wenigfahrer bekommen Rabatte, bestimmte Berufsgruppen (Akademiker/Beamte) haben einen Sondertarif, Nachrüstung (z. Beispiel Erdgas) Ökotarif, auch Vielfahrertarife werden angeboten, wer eine Garage hat, wird begünstigt oder der kaum bekannte Osteuroparabatt und vieles mehr. Ein wahrer Tarifdschungel. Hier hilft nur, genauen Autoversicherungsvergleich durchzuführen.
Termin zur Kündigung verpasst
So einfach einen bestehenden Vertrag bei der Autoversicherung kündigen, kann ganz schön schief gehen. Das hängt wohl auch damit zusammen, dass der Staat eine KFZ-Versicherung zwingend vorschreibt. Manchmal hängt es an einem Tag. Ich schreibe mal, worauf man alles achten sollte. Es gibt wohl verschiedene Arten von Möglichkeiten einen Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen, um eventuell bei einem günstigeren Anbieter einen Vertrag abzuschließen. Man nennt das in der Rechtsprechung ordentliches Kündigungsrecht. Hier wird der Vertrag schriftlich zum Ende des Versicherungsjahres einen Monat vor Ablauf der Autoversicherung bei der Gesellschaft gekündigt. In der Regel ist der Ablauf des Vertrages am 31.12., der genaue Termin steht aber in der Police. Ist man zu spät und sei es nur ein Tag läuft der Vertrag ein weiteres Jahr weiter. Erhöht der Versicherer seine Prämie oder verändert einzelne Vertragsbedingungen oder Einstufungen gilt das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht. Auch hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Um hier keinen Fehler zu machen, sollte man sich im Vorfeld gut erkundigen.
Kauft man ein neues oder gebrauchtes Auto, kann man sofort ohne Frist den Vertrag aufheben und einen anderen Versicherer wählen. Was viele nicht wissen, ist eine andere Möglichkeit zum ordentlichen Kündigungsrecht und Versicherungswechsel bei einem Schadensfall. Nach Abschluss der Bearbeitung kann innerhalb von einem Monat der Vertrag zugunsten eines anderen Anbieters aufgehoben und gekündigt werden.
Hast du alle Möglichkeiten einer Kündigung verpasst, kann man Folgendes versuchen. Als kleines Trostpflaster wäre zum Beispiel den Vertrag auf jährliche Zahlungsweise umstellen, bringt unter Umständen bis zu 5 %. Auch eine Garagenbenutzung bringt Einsparmöglichkeiten und für Wenigfahrer gibt es einen Sondertarif. Alleinbenutzer des Autos werden auch begünstigt.
Neuigkeiten zur Autoversicherung für die Zulassung
Ich habe vor mir ein gebrauchtes Auto zu kaufen. Ich war schon bei vielen Händlern, konnte mich bisher aber noch nicht entscheiden. Wenn ich ein Auto von einer Privatperson kaufe, muss ich es auch selbst zulassen. Dazu habe ich meinen Versicherungsmann kommen lassen, um zu erfahren, was ich alles machen muss. Wenn man heute ein Auto zulassen will, darf man zum Beispiel keine Steuerschulden haben und muss die KFZ-Steuer vom Konto abbuchen lassen. Dann gibt es eine neue Zulassungsbescheinigung für gebrauchte oder Neufahrzeuge.
Bei der Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs muss man nicht nur die Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) haben sondern auch die erwähnte Zulassungsbescheinigung mit der Kennzeichnung I oder Fahrzeugschein und KFZ-Brief des Vorbesitzers sowie einen gültigen Personalausweis. Wichtig sind auch die letzte Bescheinung der TÜV-Untersuchung und die Abgassonderuntersuchung-Bescheinigung (ASU). Die beiden Kennzeichenschilder sind ebenfalls nötig bei der Zulassung. Dieses gilt auch bei schon abgemeldeten Fahrzeugen. Für einen neuen Wagen habe ich leider kein Geld, obwohl die Abwrackprämie schon verlockend ist. Und der ganze Papierkram und die Zulassung würden dann von dem Autohaus mittels Vollmacht übernommen.
Ich kann froh sein, dass mir mein Versicherungsvertreter mit der Auskunft sofort geholfen hat. Für viele ist hier bestimmt ein Tipp dabei, was man noch nicht wusste und ich kann hier ein wenig helfen. Außer das man eine gute Versicherung hat, ist natürlich auch die Prämie wichtig, die doch ganz schön variiert und es lohnt sich, zu vergleichen. Auch bei einem Versicherungswechsel sollte man sich eingehend informieren, nicht immer ist der günstige Beitrag auch der Billigste. Viel Spaß bei der Anmeldung.