Autoversicherung und Schadensfreiheitsklasse

18 März 2009
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Welche Schadensfreiheitsklasse bekomme ich bei meiner Autoversicherung? Fahre jetzt schon 3 Monate mit dem Wagen meines Vaters. Jetzt möchte ich mir aber ein eigenes Auto kaufen. Mein Vater hat sich bei der Versicherung erkundigt. Wenn ich das Fahrzeug auf meinen Namen anmelde, werde ich bei der Versicherung mit 240 % eingestuft. Selbst wenn man ein kleines Auto kauft, ist die Prämie dafür ganz schön happig. Ich habe aber auch die Möglichkeit, das Auto als Zweitwagen auf meinen Vater anzumelden, dann wird man mit 120 % eingestuft. Unser Versicherungsvertreter sagte uns aber, wenn es zwischen den Fahrzeugen von Vater und Sohn zu einem Unfall kommt, wird der Schaden nicht reguliert. Hier spielt es auch keine Rolle, wer zum Zeitpunkt des Unfalls das Fahrzeug fuhr. Die Fahrzeuge könnten auch bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert sein, auch dann wird der Schaden nicht übernommen.

Hier würde als einzige Überbrückung eine Vollkaskoversicherung nutzen, diese würde dann mit 115 % eingestuft. Wer jetzt nicht versteht, wie es zu den riesigen Prozentsätzen kommt, sollte wissen, dass der Basissatz mit 100 % berechnet wird. Dieser Basissatz entspricht einem Jahr unfallfreies Fahren.

Wer zum Beispiel 25 Jahre und länger unfallfrei fährt, braucht nur noch 25-30 % von diesem Basissatz bezahlen. Bei zwei Jahren sind es 85 %, bei drei Jahren 75 % und bei vier Jahren sind es noch 65 % vom Basissatz. Ab hier wird für jedes Jahr nur noch 5 % der Satz gesenkt. Die Haftpflichtversicherung muss ich auf jeden Fall abschließen, ist vom Gesetzgeber so verlangt. Die Teilkasko-, Vollkasko-, Insassenunfall-, Rechtsschutzversicherung und der Autoschutzbrief sind freiwillig.

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