Die Schadenfreiheitsklasse
Wohl kaum einem Autofahrer ist die Bezeichnung „Schadenfreiheitsklasse“ fremd. Ich für meinen Teil freue mich immer sehr, wenn auf meinem neuesten Versicherungsbescheid ersichtlich wird, dass ich in eine neue, niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft worden bin. Doch mit dieser Freude bin ich bestimmt nicht alleine; jedem Autofahrer ergeht es sicherlich ähnlich. Allerdings kommt häufig die Frage auf, was denn im Schadensfall mit der Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse geschieht. Nun, passiert ein Unfall, dann ist zunächst natürlich einmal ausschlaggebend, wer Schuld hat. Und zwar nicht nur in dem Bezug auf die Werkstatt – Rechnung beider Unfall beteiligten, sondern ebenfalls in Hinsicht auf die Schadenfreiheitsklasse. Ist nämlich der Unfallgegner Schuld – was die Polizei feststellen kann – wird man nicht wieder hoch gestuft. Sondern behält die Schadenfreiheitsklasse bei, die auch vor dem Unfall in der Police gestanden hat. Schlechter sieht es allerdings aus, wenn nicht der Andere, sondern man selbst die Schuld trägt. In diesem Falle wird die Schadenfreiheitsklasse wieder höher eingestuft. Was natürlich sehr schade ist, denn somit ist ein Teil der oftmals langen, schaden freien Jahre ( in Bezug auf die Einstufung ) dahin. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass so etwas passieren kann. Denn schließlich sind wir alle nur Menschen; und damit ist keiner von uns Fehlerfrei. Das ist sicher lediglich ein schwacher Trost, aber vielleicht doch besser als gar keiner. Zudem; man steht ja nicht alleine da. Andere Unfall beteiligte sind genauso betroffen wie man selbst, und müssen ihre Einstufung ebenso einbüßen. Was dann schlussendlich doch irgendwie wieder gerecht erscheint.