Neuigkeiten zur Autoversicherung für die Zulassung

10 März 2009
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Ich habe vor mir ein gebrauchtes Auto zu kaufen. Ich war schon bei vielen Händlern, konnte mich bisher aber noch nicht entscheiden. Wenn ich ein Auto von einer Privatperson kaufe, muss ich es auch selbst zulassen. Dazu habe ich meinen Versicherungsmann kommen lassen, um zu erfahren, was ich alles machen muss. Wenn man heute ein Auto zulassen will, darf man zum Beispiel keine Steuerschulden haben und muss die KFZ-Steuer vom Konto abbuchen lassen. Dann gibt es eine neue Zulassungsbescheinigung für gebrauchte oder Neufahrzeuge.

Bei der Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs muss man nicht nur die Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) haben sondern auch die erwähnte Zulassungsbescheinigung mit der Kennzeichnung I oder Fahrzeugschein und KFZ-Brief des Vorbesitzers sowie einen gültigen Personalausweis. Wichtig sind auch die letzte Bescheinung der TÜV-Untersuchung und die Abgassonderuntersuchung-Bescheinigung (ASU). Die beiden Kennzeichenschilder sind ebenfalls nötig bei der Zulassung. Dieses gilt auch bei schon abgemeldeten Fahrzeugen. Für einen neuen Wagen habe ich leider kein Geld, obwohl die Abwrackprämie schon verlockend ist. Und der ganze Papierkram und die Zulassung würden dann von dem Autohaus mittels Vollmacht übernommen.

Ich kann froh sein, dass mir mein Versicherungsvertreter mit der Auskunft sofort geholfen hat. Für viele ist hier bestimmt ein Tipp dabei, was man noch nicht wusste und ich kann hier ein wenig helfen. Außer das man eine gute Versicherung hat, ist natürlich auch die Prämie wichtig, die doch ganz schön variiert und es lohnt sich, zu vergleichen. Auch bei einem Versicherungswechsel sollte man sich eingehend informieren, nicht immer ist der günstige Beitrag auch der Billigste. Viel Spaß bei der Anmeldung.