Termin zur Kündigung verpasst

12 März 2009
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So einfach einen bestehenden Vertrag bei der Autoversicherung kündigen, kann ganz schön schief gehen. Das hängt wohl auch damit zusammen, dass der Staat eine KFZ-Versicherung zwingend vorschreibt. Manchmal hängt es an einem Tag. Ich schreibe mal, worauf man alles achten sollte. Es gibt wohl verschiedene Arten von Möglichkeiten einen Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen, um eventuell bei einem günstigeren Anbieter einen Vertrag abzuschließen. Man nennt das in der Rechtsprechung ordentliches Kündigungsrecht. Hier wird der Vertrag schriftlich zum Ende des Versicherungsjahres einen Monat vor Ablauf der Autoversicherung bei der Gesellschaft gekündigt. In der Regel ist der Ablauf des Vertrages am 31.12., der genaue Termin steht aber in der Police. Ist man zu spät und sei es nur ein Tag läuft der Vertrag ein weiteres Jahr weiter. Erhöht der Versicherer seine Prämie oder verändert einzelne Vertragsbedingungen oder Einstufungen gilt das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht. Auch hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Um hier keinen Fehler zu machen, sollte man sich im Vorfeld gut erkundigen.

Kauft man ein neues oder gebrauchtes Auto, kann man sofort ohne Frist den Vertrag aufheben und einen anderen Versicherer wählen. Was viele nicht wissen, ist eine andere Möglichkeit zum ordentlichen Kündigungsrecht und Versicherungswechsel bei einem Schadensfall. Nach Abschluss der Bearbeitung kann innerhalb von einem Monat der Vertrag zugunsten eines anderen Anbieters aufgehoben und gekündigt werden.

Hast du alle Möglichkeiten einer Kündigung verpasst, kann man Folgendes versuchen. Als kleines Trostpflaster wäre zum Beispiel den Vertrag auf jährliche Zahlungsweise umstellen, bringt unter Umständen bis zu 5 %. Auch eine Garagenbenutzung bringt Einsparmöglichkeiten und für Wenigfahrer gibt es einen Sondertarif. Alleinbenutzer des Autos werden auch begünstigt.