Crash im Parkhaus – Bin ich gut versichert?

28 Februar 2012
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Ein Crash im Parkhaus ist schnell passiert. Mit eng gebauten Parklücken und mit oft unübersichtlichen Ein- und Ausfahrten versehen, fordern Parkhäuser Blechschäden geradezu heraus. Auch für den geübten Fahrer ist äußerste Vorsicht geboten, wenn er sich dort fortbewegt. Doch wie sieht es aus, wenn tatsächlich ein Unfall passiert und man als Student darin verwickelt ist? Greift die Versicherung oder müssen für Reparatur und Wiederbeschaffung eventuell Studentenkredite in Anspruch genommen werden?

Beim Unfall im öffentlichen Parkhaus greift die StVO

Grundsätzlich gelten in öffentlichen Parkhäusern die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Zu den öffentlichen Parkhäusern zählen solche, für die jeder eine Zufahrtsberechtigung erhalten kann. Dies sind zum Beispiel städtische Tiefgaragen oder Park + Ride Parkhäuser mit Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, aber auch Parkhäuser von Einkaufszentren oder große Firmenparkhäuser. Private Tiefgaragen, zu denen nur ganz bestimmte Fahrzeuge Zufahrt erhalten, gelten dagegen als Privatgrundstücke. In öffentlichen Parkhäusern gelten also die allgemein gültigen Vorfahrtsregelungen. Jeder Fahrer ist allerdings verpflichtet, stets mit Verstößen anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen und dementsprechend nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Ist im Falle eines Zusammenstoßes die Schuldfrage geklärt, zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers für den entstandenen Schaden.

Was zahlt die Versicherung?

Die Autohaftpflichtversicherung deckt im Normalfall Fremdschäden ab, wenn man nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Was aber ist mit dem Schaden am eigenen Fahrzeug? Nur wenn zur Haftpflicht eine zusätzliche Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht, kann man mit Zahlungen rechnen. Auch Studenten unterliegen hierbei keinen Sonderregelungen. Im schlimmsten Fall muss zur Beschaffung eines neuen Fahrzeuges oder für hohe Reparaturkosten ein Darlehen aufgenommen werden. Es gibt zwar spezielle Studentenkredite, die sich in der Regel jedoch als Bildungsdarlehen verstehen und keiner einmaligen Auszahlung unterliegen. Um kurzfristiges Fremdkapital zu erhalten, müssen auch von Studierenden ausreichend Sicherheiten vorgelegt werden.

Unfälle in Parkhäusern sind immer schwierige Angelegenheiten, die man durch vorsichtige Fahrweise bestmöglich vermeiden sollte. Falls man jedoch einmal in einen Crash verwickelt wird, ist eine ausreichende Versicherung von großem Vorteil. Die Haftpflichtversicherung kommt für den Fremdschaden auf. Möchte man auch das eigene Fahrzeug gut absichern, muss eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Für Studenten gibt es dabei keine Sonderregelungen oder spezielle Studentenkredite.