Gebrauchtwagenverkäufe nur mit Kaufvertrag durchführen
Wer schon einmal seinen Gebrauchtwagen verkauft hat, der weiß, dass es mit einem Handschlag nicht abgetan ist. Ein Kaufvertrag muss ausgestellt und unterschrieben werden, dies gilt auch für eine Schenkung. Wird ein Auto verschenkt, braucht man trotzdem einen Vertrag, erstens um das Fahrzeug behördlich ummelden zu können und zu guter Letzt auch bei der Verschrottung. Denn in diesem Fall ist der letzte Besitzer dafür verantwortlich. Der Verkauf von Pkws hat sich im Vorjahr in Deutschland beinahe 6,9 Millionen Mal wiederholt. Zu mehr als 94 Prozent gingen die Pkws an Privatpersonen.
Ein Mustervertrag hilft beim Verkauf des Pkws
Am besten ist es, wenn man bei Privatverkäufen einen Mustervertrag aus dem Internet benutzt. Autofahrerklubs stellen solche Musterverträge kostenlos zur Verfügung. Wichtig ist, dass im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung für den Verkäufer ausgeschlossen wird. Damit kann er nicht für ihn unbekannte Defekte verantwortlich gemacht werden. Denn die wenigsten Privatverkäufer wissen wirklich, in welchem Zustand das Fahrzeug ist. Für den Käufer wiederum ist der Allgemeinzustand besonders wichtig, deshalb empfiehlt es sich, einen Autotest bei einem Autofahrerklub durchführen zu lassen. Die Profis wissen, worauf es ankommt und erstellen ein unabhängiges Gutachten. Wer sich bei Verträgen nicht sicher ist und einen Fachmann oder eine Fachfrau zur Überprüfung heranziehen möchte, der findet im Internet unter http://www.recht24-7.de/recht-247-vertrags-check.html, ein Portal, welches sich unter anderem mit dieser Rechtssituation befasst.
Die Zulassungsbehörde und Versicherung muss ebenfalls informiert werden
Die Zulassungsbehörde müssen die Halter der Fahrzeuge selbst über den Wechsel informieren, auch dafür gibt es Formulare, welche von den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Natürlich gilt das auch für die Pkw-Versicherung. Als Verkäufer ist es ratsam, selbst zur Behörde zu gehen und die Ummeldung durchzuführen, damit kann man sich großen Ärger ersparen. Nämlich dann, wenn der neue Besitzer mit dem Auto einen Unfall verursacht und der Wagen noch nicht umgemeldet ist.
Unter http://www.abendblatt.de/ratgeber/auto-motor/article116504618/Fallstricke-beim-Besitzerwechsel.html, findet man weitere Tipps, was beim Kaufvertrag beachtete werden muss.
Gastbeitrag von Aljoscha H.