Kfz-Schutz im Ausland – Europäischer Unfallbericht und die Grüne Karte
Urlaubsreisen mit dem Auto sind komfortabel, zumindest vor Ort, denn Flexibilität und Unabhängigkeit sorgen für Ausflugsmöglichkeiten oder die Erkundung entlegener Sehenswürdigkeiten. So praktisch die Anreise mit dem eigenen Pkw ist, so ärgerlich ist der Umstand im Schadensfall, wenn es auf ausländischen Straßen kracht. Richtig versichert trübt der Ärger den Urlaubsaufenthalt aber kaum.
EU-Unfallbericht in zweifacher Ausführung
Schon vor Antritt der Reise sollte sich ausreichend mit der eigenen Kfz-Haftplfichtversicherung auseinandergesetzt werden. So gilt es den Pflichtschutz vor allem auf den sogenannten Geltungsbereich zu überprüfen, der Auskunft darüber gibt, in welchen Ländern der Versicherungsgeber im Schadensfall eintritt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sind keine weiteren Vorkehrungen zu treffen und der Kfz-Versicherungsschutz muss nicht erweitert werden. Ein Unfallbericht nach EU-Vorgabe, der zu Versicherungsbeginn meist durch die entsprechende Versicherungsgesellschaft ausgegeben wird, sollte aber in jedem Fall einen Platz im Handschuhfach finden. Auf den Webseiten verschiedener Automobilklubs oder des Auswärtigen Amtes lassen sich die genormten Vordrucke ebenfalls finden und herunterladen. In zweifacher Ausführung mitgeführt gehen Sie auf Nummer sicher, wenn es zu einem Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer, der ebenfalls aus der EU stammt, kommt. Eine kleine Fotokamera im Reisegepäck erleichtert die Schadensregulierung durch den Kfz-Versicherer ebenfalls, ist aber nicht nicht zwingend notwendig.
Die „Grüne Karte“ als Versicherungsnachweis
Während der Unfallschutz für Reisende in politische EU-Länder problemlos greift, ist bei einem Aufenthalt in nicht EU-Ländern Vorsicht geboten. Bereits bei der Einreise ist die sogenannte „Grüne Karte“ notwendig, welche als Versicherungsnachweis gilt und für eine reibungslose Abwicklung der Unfallaufnahme stets bereitgehalten werden sollte. Versicherungsgesellschaften geben diese Karten gegen Rückfrage kostenlos an Kfz-Versicherte heraus, wenn beispielsweise Aufenthalte in Albanien, Tunesien oder Marokko geplant sind. Ausnahmen gibt es allerdings auch hier, so muss bei einer Reise in oder durch den Kosovo eine gesonderte Grenzversicherung abgeschlossen werden. Bei einem Autoverkauf muss die Grüne Karte vernichtet oder an die Versicherungsgesellschaft zurückgegeben werden.