Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat den Zweck bei einem Unfall, den man selbst verschuldet hat, den Schaden des anderen Beteiligten zu begleichen. Wenn man selbst einen Schaden am Auto hat, muss man diesen selbst bezahlen, da er in einer reinen Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt ist.

Deshalb lohnt es sich besonders bei einem Neuwagen oder überhaupt bei einem Auto, dass noch einen hohen Wert hat, eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung abzuschließen , da in diesem Fall entweder ein Teil des eigenen Schadens oder aber der volle Schaden ebenfalls von der eigenen Versicherung bezahlt wird, während man bei einer reinen Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Auto nur dann bezahlt bekommt, wenn man nicht selbst am Unfall schuld war.

Die Haftpflichtversicherung bezahlt Schäden an Kraftfahrzeugen immer nur entweder in der geschätzten Höhe, die ein Gutachter feststellt, oder anhand einer Rechnung, die vorzulegen ist. Eine weitere zusätzliche Versicherung für die Führer von Kraftfahrzeugen, die in Betracht kommen kann ist eine Insassen-Unfallversicherung. Diese deckt Schäden ab, die bei einem Unfall an den Mitfahrenden entstehen können, wie zum Beispiel Knochenbrüche oder auch Invalidität. Eine solche Versicherung macht besonders dann Sinn, wenn man häufig andere Menschen mit dem eigenen KFZ transportiert, denn ein solcher Schaden ist von der Schadenshöhe her kaum aus eigener Tasche zu bezahlen, wenn er eintreten sollte.

Prinzipiell ist nur die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, alle anderen Versicherungen in diesem Bereich gelten als Zusatzversicherung und stellen lediglich eine Möglichkeit dar, die man als Fahrzeughalten wahrnehmen kann, aber nicht muss.