Die Autoversicherung wechseln 2013

27 September 2013
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Jeder, der ein Fahrzeug auf der Straße bewegen möchte, sollte zumindest im Besitz einer KFZ-Haftpflichtversicherung sein. Eigentlich geht jeder Versicherungsnehmer davon aus, dass seine Versicherung aufgrund der schadenfreien Jahre jährlich günstiger werden oder zumindest gleich bleiben müsste. Leider ist dies nicht immer so. In den letzten Jahren stiegen die Versicherungsprämien für die meisten Fahrzeuge sogar an. Ist das Auto in der Versicherung plötzlich viel zu teuer, kann nur ein Wechsel dabei helfen, die Beiträge zu senken und dadurch Geld zu sparen.

Wie wird der Autoversicherer gewechselt?

Der Wechsel der KFZ-Versicherung ist ganz einfach. Bevor der bisherige Vertrag gekündigt wird, sollte ein neuer und günstigerer Versicherungstarif gefunden werden. Um einen neuen Versicherer zu finden, ist es sinnvoll die verschiedenen Tarife mithilfe eines Tarifrechners zu vergleichen. Der Vergleich im Tarifrechner für die Autoversicherung ist kostenlos und zeitsparend. Für die Berechnung ist es hilfreich, wenn der Fahrzeugschein zur Hand ist. Natürlich sollte der Verbraucher auch wissen, wann er seinen Führerschein gemacht hat und seine Schadenfreiheitsklassen, in der Haftpflicht, der Teil- und der Vollkasko kennen. Ist ein neuer Tarif gefunden, kann in wenigen Schritten das Antragsformular ebenfalls online ausgefüllt werden.

Wann kann die KFZ-Versicherung gekündigt werden?

Jeder Versicherte hat vier Möglichkeiten einen Wechsel seiner Autoversicherung vorzunehmen. Die erste Variante ist die ordentliche Kündigung. Der Stichtag dafür ist der 30. November. Das bedeutet, wer zum 1. Januar bei einer anderen Gesellschaft versichert sein möchte, muss bis zum 30. November seine bisherige Versicherung gekündigt haben. Erhält der Versicherungsnehmer nach diesem Stichtag eine Beitragserhöhung, tritt die zweite Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung, in Kraft. Um dies in Anspruch zu nehmen, muss die Kündigung innerhalb eines Monats beim Autoversicherer eingegangen sein. Wird ein Fahrzeugwechsel vorgenommen, kann bei der Neuzulassung ebenfalls ein anderer Versicherer gewählt werden. Die bisherige Autoversicherung erlischt automatisch bei der Abmeldung des älteren Fahrzeuges. Als vierte Möglichkeit kann die Vertragskündigung im Falle eines Schadens erfolgen. Die außerordentliche Kündigung muss auch hier innerhalb von vier Wochen, nach Bearbeitung des Schadens, erfolgen.