Schadensfall bei der Autoversicherung und Schadensfreiheitsklasse

16 März 2009
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Eine Freundin hatte vor kurzen einen Verkehrsunfall, nicht wie jetzt mancher meint mit den neun Monaten, sondern mit dem Auto. Und ich muss sagen, dass sie richtig gehandelt hat. Da sich bei dem Unfall eine Person leicht verletzt hatte, wurde sofort die Polizei gerufen. Bei einem Personenschaden ist es sehr wichtig so zu reagieren, wie meine Freundin das getan hat. Außerdem ist unverzüglich die Autoversicherung zu informieren und eine Schadensanzeige einzureichen. Nur bei Bagatellschäden kann man die Versicherungsdaten, Autokennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummer austauschen. Da sich schon im Vorfeld zeigte, das es zu großen Schwierigkeiten und Unstimmigkeit kommt, haben wir sofort unsere Verkehrsrechtschutzversicherung informiert sowie auch die gegnerische Versicherung davon in Kenntnis gesetzt.

Ein Freund von mir hat aus lauter Angst mal bei einem Verkehrsunfall eine Schuldanerkennung abgegeben und ist damit böse auf das Gesicht gefallen.

Also einst kann ich euch sagen, niemals eine Schuldanerkennung unterschreiben oder in Vorleistung für Entschädigungen oder Reparaturen treten, dafür ist die Versicherung zuständig. Die Versicherungsgesellschaft überprüft den Sachverhalt und übernimmt den entstandenen Schaden. Allerdings kommt es bei der Haftpflichtversicherung dann auch zu einer Rückstufung. Bei Beanspruchung der Vollkaskoversicherung ebenfalls. Im nächsten Versicherungsjahr wird dann die Prämie erhöht. Allerdings kann man innerhalb von 6 Monaten den Schaden aus eigener Tasche der Gesellschaft zurückzahlen, um eine Rückstufung zu verhindern. Die Versicherungsgesellschaften rechnen das bei Bedarf aus, ob sich das auch lohnt. Auch bei der Vollkasko kann man so vorgehen. In der Versicherungssprache nennt man das „Schaden-Rückkauf“. Bei meiner Freundin war die Schadenssumme zu hoch um sie selbst zu bezahlen. Die Verletzung der Person war nicht sehr groß, Blech kann man schneller reparieren.